Barrierefreiheitserklärung
Konformitätsstatus
Askima strebt die Konformität mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA und der europäischen Norm EN 301 549 an. Wir befinden uns derzeit im Prozess der Vollkonformität und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung.
Status: Teilweise konform – nicht alle Anforderungen werden derzeit vollständig erfüllt. Bekannte Einschränkungen sind unten aufgelistet.
Umgesetzte Maßnahmen
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar und nutzbar (Tab, Enter, Escape, Pfeiltasten).
- Skip-to-Content-Link: Ein "Zum Inhalt springen"-Link ist bei Fokus sichtbar und überspringt die Navigation.
- Focus-Management: Modaldialoge haben einen Focus-Trap; nach Schließen kehrt der Fokus zum auslösenden Element zurück.
- ARIA-Attribute: Modale, Live-Regionen, Buttons und Formularfelder haben korrekte ARIA-Rollen und -Label.
- Farbkontrast: Text und interaktive Elemente erfüllen das Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 (AA).
- Erhöhter Kontrast: Unterstützung für
prefers-contrast: more. - Reduzierte Bewegung: Unterstützung für
prefers-reduced-motion. - Semantisches HTML: Verwendung von
<main>,<header>,<nav>,<section>etc. - Formular-Labels: Alle Formularfelder haben beschreibende Labels (via
htmlFor). - KI-Kennzeichnung: KI-generierte Inhalte sind als solche gekennzeichnet (EU AI Act Art. 50).
Bekannte Einschränkungen
- Chat-Widget (eingebettet): Das JavaScript-Widget in iframes von Drittseiten unterliegt eingeschränkten ARIA-Möglichkeiten. Wir empfehlen die Nutzung der Help-Page als barrierefreie Alternative.
- Komplexe Markdown-Tabellen: Große Datentabellen in Chat-Antworten können für Screen-Reader schwer navigierbar sein.
- Code-Blöcke: Syntax-Highlighting in Code-Antworten übermittelt Farb-Informationen nicht als Text.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrierefreiheitsprobleme stoßen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@askima.at
Wir werden Ihr Anliegen innerhalb von 5 Werktagen beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle wenden. In Österreich ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) oder die Datenschutzbehörde für datenschutzbezogene Aspekte.
Stand: März 2026 | Nächste Überprüfung: September 2026